25. Mai 2024

Emissionsfreie Neubauten ab 2030 in der EU

Emissionsfreie Neubauten ab 2030 in der EU

Ab 2030 müssen Neubauten in der EU emissionsfrei sein. Darauf hatte sich der Ministerrat der Europäischen Union abschließend verständigt. Die umstrittene Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist somit gesetzlich verankert und wird bis 2026 auch in nationales Recht umgesetzt.

Betroffen sind zunächst neu gebaute Wohn- und Geschäftshäuser. Allerdings ab 2050, wenn für die gesamte EU Netto-Null-Emissionen gelten sollen, muss auch der gesamte Gebäudebestand klimaneutral sein und darf somit kein Kohlendioxyd mehr emittieren. Derzeit entfallen laut Kommission auf den Gebäudesektor noch rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen.

CO2-Bilanzierung von Gewerbeflächen wird gängige Praxis

Welche Reduktionsziele definiert die Richtlinie? Bis 2035 sollen die Wohngebäude in der EU 20 bis 22 Prozent Primärenergie – etwa durch Solarenergie – einsparen und ab 2040 komplett ohne fossile Energieträger auskommen. Damit die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllt werden, sind 16 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2030 zu sanieren und 26 Prozent der Nichtwohngebäude bis 2033.

Die langfristige Werthaltigkeit einer Immobilie wird neben den Lagekriterien vor allem von ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten und der Energieeffizienz bzw. dem CO2-Reduktionspotenzial geprägt sein. Folglich wird sich die CO2-Bilanzierung bei Gebäuden als gängige Praxis etablieren. Gerade im Dienstleistungssektor werden Unternehmen und die Geschäftspartner in der Lieferkette ihren CO2-Fußabdruck wesentlich durch die Büronutzung und die Mobilität beeinflussen können.

Klimaschutz beginnt bei der Planung und Finanzierung

Für die Dekarbonisierung der Immobilienwirtschaft sind die Reduktionsziele auch bedeutsam, weil sie konkrete, kurz- bis mittelfristige Rahmendaten zur Einschätzung der Transitionspläne von Unternehmen und zur Planung und Berechnung der finanzierten Emissionen von Kapitalgebern vorgeben. Diese Daten können direkt in das Berichtswesen der verpflichteten Unternehmen gemäß CSRD (ESRS E1 Climate Change) und zur Ermittlung nachhaltiger Geschäftsaktivitäten gemäß EU-Taxonomie einfließen.

Klimaschutz beginnt bei der Planung und Finanzierung nachhaltiger Investitionen. So hat die CO2-Bilanzierung von Unternehmens-, Immobilien- und Projektfinanzierungen einen entscheidenden Einfluss auf die Nachhaltigkeit von Investitionen. Zur Berechnung der finanzierten Emissionen schließt der Standard der Partnerschaft für Carbon Accounting Financials (PCAF) eine regulatorische Lücke. Die Kontrollpunkte bauen auf dem Greenhouse-Gas-Protocol (GHP) auf und sind nach sieben Anlagenklassen – ebenso für „Commercial Real Estate“ – differenziert. Den PCAF gibt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Messung der finanzierten Emissionen von Portfolios vor. Mehr als 480 Banken und Finanzinstitute haben sich bereits der Initiative angeschlossen.